Unternehmen, die ab 2025 berichtspflichtig sind

Unternehmen, die ab 2025 berichtspflichtig sind

Alle deutschen Unternehmen sind ab dem Geschäftsjahr 2025 nach der CSRD berichtspflichtig, solange sie zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

Bilanzsumme größer als 25 Mio. EUR

Nettoumsatzerlöse größer als 50 Mio. EUR

Zahl der Beschäftigten größer als 250

Bilanzsumme größer als 25 Mio. EUR

Nettoumsatzerlöse größer als 50 Mio. EUR

Zahl der Beschäftigten größer als 250

Das Instrument der Wesentlichkeitsanalyse hat  hier bei eine entscheidende Bedeutung und dient als Grundlage und systematische Vorbereitung für die zu berichtenden Inhalte. Durch sie wird analysiert, welche Informationen zu bestimmten Standards offengelegt werden müssen.

Weitere Informationen zur Wesentlichkeitsanalyse finden Sie hier.

Unter der Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Wesentlichkeitsanalyse werden ein zukünftiger Anforderungskatalog für die Berichterstattung aufgesetzt und ein Umsetzungsfahrplan für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts gemäß CSRD konzipiert.

Mit unserer umfassenden Expertise als Schulungspartner des DNK sowie unserer langjährigen Erfahrung (mehr als 100 verfasste Nachhaltigkeitsberichte nach unterschiedlichen Standards) unterstützen wir bei der Erstellung eines individuellen Nachhaltigkeitsberichtes nach CSRD.

Haben Sie Fragen oder Interesse an der Berichterstattung nach CSRD?
Wir freuen uns über Ihre Nachricht.​