Bereits berichtspflichtige Regional-
banken: CSRD Berichts-
pflichtig ab 2024​

Bereits berichtspflichtige Regionalbanken:
CSRD Berichtspflichtig ab 2024

Für Regionalbanken, die bereits berichtspflichtig sind, ist ab dem Geschäftsjahr 2024 die CSRD verpflichtend anzuwenden. In vier Projektschritten unterstützen wir die Banken und Sparkassen bei dieser erfolgreichen Umstellung:

Basis für die Umstellung der Berichterstattung auf den ESRS Standard (European Sustainability Reporting Standards) ist der bisherige Nachhaltigkeitsbericht, der von der Regionalbank bis einschließlich zum Geschäftsjahr 2023 erstellt wurde.

Erstellung einer GAP-Analyse auf Basis der ESRS-Anforderungen (verpflichtender Berichtsstandard bei der Umsetzung der CSRD) im Vergleich zu den bisherigen Anforderungen aus den DNK-Erklärungen (Umsetzung des bisher geltenden CSR-RUG)

Unter der Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Wesentlichkeitsanalyse wird ein zukünftiger Anforderungskatalog für die Berichterstattung aufgesetzt und ein Umsetzungsfahrplan für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts gemäß CSRD konzipiert.

Mit unserer umfassenden Expertise als Schulungspartner des DNK sowie unserer langjährigen Erfahrung (mehr als 100 verfasste Nachhaltigkeitsberichte nach unterschiedlichen Standards) unterstützen wir bei der Erstellung eines individuellen Nachhaltigkeitsberichtes nach CSRD.

 

Haben Sie Fragen oder Interesse an der Berichterstattung nach CSRD?
Wir freuen uns über Ihre Nachricht.