Transparenz schaffen -
mit der Bericht-
erstattung nach CSRD​

Transparenz schaffen - mit der
Berichterstattung nach CSRD

Die Bedeutung sowie die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Banken und Unternehmen haben sich tiefgreifend verändert und werden deutlich komplexer. Dies ergibt sich aus der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen,
der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Ziel ist es, dass Banken und Unternehmen auf Basis umfassender Standards (den sog. ESRS – European Sustainability Reporting Standards) vergleichbare, detaillierte und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen und somit Transparenz schaffen.

Ab dem Geschäftsjahr 2024 ist die CSRD für diejenigen Unternehmen anzuwenden, für die bereits bislang eine Berichtpflicht bestand.
Ab dem Geschäftsjahr 2025 folgen große Unternehmen.

Voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2026 folgen Kreditinstitute, die als kleine und nicht komplexe Institute (Small and Non- Complex Institution – SNCI) eingestuft sind.

Die Bedeutung sowie die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Banken und Unternehmen haben sich tiefgreifend verändert und werden deutlich komplexer. Dies ergibt sich aus der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen,
der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Ziel ist es, dass Banken und Unternehmen auf Basis umfassender Standards (den sog. ESRS – European Sustainability Reporting Standards) vergleichbare, detaillierte und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen und somit Transparenz schaffen.

Ab dem Geschäftsjahr 2024 ist die CSRD für diejenigen Unternehmen anzuwenden, für die bereits bislang eine Berichtpflicht bestand.
Ab dem Geschäftsjahr 2025 folgen große Unternehmen.

Voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2026 folgen Kreditinstitute, die als kleine und nicht komplexe Institute (Small and Non- Complex Institution – SNCI) eingestuft sind.

Bereits berichtspflichtige Regionalbanken: CSRD berichtspflichtig ab 2024

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Unternehmen außerhalb
der Finanzbranche, die nach 2025 berichtspflichtig werden

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Regionalbanken, die ab 2026 berichtspflichtig werden

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Dabei kommt insbesondere der Wesentlichkeitsanalyse eine entscheidende Bedeutung für die zu berichtenden Inhalte zu. Durch sie wird analysiert, welche Informationen zu fünf Umweltstandards (Klima, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft), vier Sozialstandards (eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer) sowie einem Gouvernance-Standard (Unternehmenspolitik) offengelegt werden müssen.

Dabei kommt insbesondere der Wesentlichkeitsanalyse eine entscheidende Bedeutung für die zu berichtenden Inhalte zu. Durch sie wird analysiert, welche Informationen zu fünf Umweltstandards (Klima, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft), vier Sozialstandards (eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer) sowie einem Gouvernance-Standard (Unternehmenspolitik) offengelegt werden müssen.

Mit unserer umfassenden Expertise als Schulungspartner des DNK sowie unserer langjährigen Erfahrung (mehr als 100 verfasste Nachhaltigkeitsberichte nach unterschiedlichen Standards) unterstützen wir bei der Erstellung eines individuellen Nachhaltigkeitsberichtes.

Mit unserer umfassenden Expertise als Schulungspartner des DNK sowie unserer langjährigen Erfahrung (mehr als 100 verfasste Nachhaltigkeitsberichte nach unterschiedlichen Standards) unterstützen wir bei der Erstellung eines individuellen Nachhaltigkeitsberichtes.

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